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AGB

Theo Porst GmbH

Tore · Antriebe · Elektrotechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 05/2018)
1. Geltung der Bedingungen:

1.1 Die Lieferung, Leistung und Angebote des Auftragnehmers (Firma Theo Porst GmbH) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten den Auftragnehmer nur, wenn er sich mit diesen explizit einverstanden erklärt.

1.3 Der Abnehmer und Verwender von gütegesicherten Produkten verpflichtet sich, den mit der Güteüberwachung beauftragten neutralen Prüfinstituten jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewährleisten und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. den Verwender kostenlos.

2. Vertragsschluss:

2.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zur Ausführung oder Änderung dieses Vertrages geschlossen werden, bedürfen der schriftlichen Form.

2.2 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die Bestellung des Auftraggebers stellen ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten und ggf. Übergabe der Leistung annehmen können.

2.3 Unterlagen, wie z. B. Musterprospekte, Kataloge, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben und Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als vertraglich verbindlich erklärt werden. Der Auftragnehmer behält sich Konstruktions- und Formveränderung während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Ausdauer nicht erheblich geändert werden und dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Eine Änderung des Preises tritt hierdurch nicht ein.

2.4 An Kostenanschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Urheber-, Eigentums- und gewerbliche Leistungs- und Schutzrechte vor; derartige Unterlagen dürfen Dritten vom Besteller nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind dem Lieferer, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich einschließlich vom Besteller zwischenzeitlich gefertigter Kopien zurückzugeben.

2.5 Teillieferungen sind zulässig.

3.Preise:

3.1 Sämtliche Preise des Auftragnehmers gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.

3.2 Die Preise gelten ab Werk, einschließlich Verpackung. Die Rücknahme des Verpackungsmaterials wird auf den Grundlagen der Verpackungsverordnung durchgeführt. Die Rücknahme des Verpackungsmaterials über ein anerkanntes Entsorgungssystem wird seitens des Auftragnehmers bekannt gegeben.

3.3 Bei Verbraucherverträgen sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich nach Ablauf dieses Zeitraums bis zur Lieferung Löhne und/oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung um mehr als 5 % eintritt.

3.4 Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Auftragnehmer zur entsprechenden Preisangleichung auch innerhalb der 4-Monats-Frist berechtigt. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung um 20 % oder mehr eintritt und dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht wird.

3.5 Nicht im Angebotspreis inbegriffen sind zusätzliche Kosten, die durch die Erfüllung nachträglich und nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen. Gesondert neben dem Angebotspreis berechnet werden Aufwendungen, die auf Änderungen des Lieferumfangs auf Wunsch des Auftraggebers nach unseren Auftragsbestätigungen erfolgen.

4. Zahlungsbedingungen:

4.1 Rechnungen des Auftragnehmers sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor.

4.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit geltend gemachten Gegenforderungen und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, sofern diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt, mit unserer Forderung synallagmatisch verknüpft oder von uns anerkannt sind.

4.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, 1/3 der Auftragssumme nach Auftragsbestätigung, 1/3 nach Anzeige der Versandbereitschaft und den Rest nach erfolgter Lieferung zur Zahlung anzufordern. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer 90 % der Auftragssumme als Anzahlung bei Anzeige der Lieferbereitschaft anfordern.

4.5 Montagekosten werden separat nach der Abnahme zur Zahlung angefordert. Nicht vereinbarte Skontoabzüge bei Montagekosten sind unzulässig.

4.6 Wird ein rechtsverbindlicher Vertrag durch den Auftraggeber storniert, können wir 10 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz verlangen; ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt dies nicht, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Können wir einen höheren Schaden als den pauschalierten Schadensersatz nachweisen, ist dieser für die Berechnung unseres Schadensersatzanspruchs maßgeblich.

5. Vermögensverschlechterungen des Auftraggebers:

5.1 Wird dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass der Auftraggeber in eine ungünstige Vermögenslage oder in Vermögensverschlechterung gerät, so kann der Auftragnehmer deswegen für die Gegenleistung Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft verlangen. Dasselbe gilt, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.

5.2 Als ungünstige Vermögenslage bzw. Vermögensverschlechterung ist insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vergleichs oder Insolvenzverfahrens zu verstehen. Ebenso zählt hierzu die Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gemäß § 915 ZPO.

5.3 Der Auftragnehmer kann, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Weiterveräußerung oder die Verarbeitung der gelieferten Waren untersagen, die Auftragsermächtigung widerrufen und auf Kosten des Bestellers die Rückgabe der Waren verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt:

6.1 Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gilt: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderung aus dem Vertrag vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Auftraggeber unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

6.2 Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gilt: Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor. Bei fortlaufender Kundenbeziehung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Auftraggeber unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention unsererseits trägt der Auftraggeber, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Auftraggeber tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Auftraggebers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten im entsprechenden Umfang freizugeben.

7. Versand / Gefahrübergang:

7.1 Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gilt: Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die bestellte Anlage oder Teile der Anlagen an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung den Betrieb des Auftragnehmers verlassen haben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über; von diesem Tag an trägt der Besteller darüber hinaus die entsprechenden Lagerkosten und sonstigen Spesen, und zwar mindestens ein halbes Prozent des Rechnungsbetrages für jeden angefallenen Monat ab Anzeige der Versandbereitschaft. Bei frachtfreier Lieferung ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Wartezeiten gehen stets zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferung frei Baustelle versteht sich der vereinbarte Preis stets frei Lkw an befahrbarer Straße, ebenerdig angefahren. Das Abladen einschließlich Transport zur Verwendungs- oder Lagerstelle obliegt dem Besteller, der im Verzugsfall insoweit Kosten und Gefahr des Abladens, Stapelns, Einlagerns und des Rücktransports zu tragen hat. Bei Lieferung mit Glasbestandteilen werden Glasbruchschäden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ersatzpflichtig ist und der Besteller oder für ihn bei der Entgegennahme der Ware Auftretende auf dem Lieferschein sofort die Glasmängel reklamiert.

7.2 Vom Besteller gerügte Mängel berechtigen nur dann zur Verweigerung der Abnahme, wenn diese die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.

8. Gewährleistung:

8.1 Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

8.2 Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber von uns nicht.

8.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei mangelhaften Einbau- und Montagearbeiten durch Dritte, fehlerhafter Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht sachgemäßer Beanspruchung, falschem oder nicht rechtzeitigem Schutzanstrich, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sowie bei Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers durch den Besteller oder Dritte vorgenommen wurden.

9. Haftungsbegrenzung:

9.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

9.2 Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt: Die Haftung im Falle des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, höchstens jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt. Die Haftung im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt: Die Haftung ist stets auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt, außer im Falle von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10. Schlussbestimmung:

10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts der öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

10.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber uns oder Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

10.4 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt.